Herzlich Willkommen bei Ihrem

 

Burg Hermannstein

Büroservice Reuschling

 

Ihr Partner für klein- und mittelständige Unternehmen im Schatten der Hermannsteiner Burg.

 

 

Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen (Henry Ford)

Erfolg braucht Partner

 

Seit 2004 bietet der Büroservice Reuschling seinen Mandanten ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Qualität und Flexibilität. Wir sind spezialisiert auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchhaltung und auf die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Unterstützung von Existenzgründern. Dabei bieten wir individuelle Betreuung und aktuelles betriebswirtschaftliches Know-how.


Permanente Schulungen und Weiterbildungen sichern ein hohes Maß an Fachwissen und steuerrechtlichen Kenntnissen. Wir nutzen modernste Informationstechnologien. Kompetent und zuverlässig bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung.

 


Konzentrieren Sie sich also in aller Ruhe auf Ihr Kerngeschäft, wir erledigen den Rest.

Leistungen im Überblick:

  • Erstellung der laufenden Lohn- & Gehaltsabrechnung
    (Brutto- oder Nettolöhne)
  • Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Minijobs)
  • Berechnung von Abschlagszahlungen
  • Lohnsteuer & pauschalierte Lohnsteuer
  • Erstellen der Lohnsteueranmeldung
  • Anfertigung der Beitragsnachweise für die Krankenkassen & die Bundesknappschaft
    (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung & Solidaritätszuschlag)
  • Überwachung & Durchführung des Meldewesens an die Sozialversicherungsträger
    (An- & Abmeldungen, Um- & Jahresmeldungen)
  • Führen der Lohnkonten
  • Nachweise für die Berufsgenossenschaften
  • Verwaltung von Urlaubs- & Krankheitstagen
  • Übernahme des notwendigen Schriftverkehrs & des Bescheinigungswesens für Arbeitnehmer & Behörden

 

Was sich wirklich lohnt:

  • Als Experten sind wir spezialisiert auf die Erstellung der lfd. Lohn- & Gehaltsabrechnung.
  • Mit Hilfe modernste r Informationstechnologie bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Betreuung im Bereich Personalwesen.
  • Die Kosten für die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung können Sie genau kalkulieren ohne Ihren Betrieb mit zusätzlichen Personalkosten zu belasten.

 

 

Die Übernahme und Fortführung Ihrer Lohnbuchhaltung im laufenden Kalenderjahr ist zu jeder Zeit problemlos möglich.

 

Rechtsanwaltskanzlei
Sabine Blumrich-Krayl
Hohe Straße 14
35625 Hüttenberg
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Steuerkanzlei Bach
Becherstraße 7
35683 Dillenburg
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Web.: www.steuerbach.de